Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte
Beim Kauf von Waren haben Sie als Verbraucher nach EU-Recht ein gesetzliches Gewährleistungsrecht von mindestens zwei Jahren. Die Europäische Kommission hat dafür den folgenden einheitlichen Hinweis festgelegt, den wir hier unverändert wiedergeben:
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Der QR-Code im Hinweis führt zum Portal „Ihr Europa“ der Europäischen Union. Sie erreichen die Informationen auch direkt hier: Gesetzliche Gewährleistung im Portal „Ihr Europa“
Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Dinge. Die gesetzliche Gewährleistung gilt immer und richtet sich gegen uns als Verkäufer. Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Zusage des Herstellers oder Verkäufers; sie schränkt Ihre gesetzlichen Rechte nicht ein. Einzelheiten zu Ihren Rechten bei einem Mangel finden Sie in unseren AGB. Möchten Sie einen Mangel melden, nutzen Sie bitte unsere Kontaktseite.